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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2003 - 14 B 639/03   

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https://dejure.org/2003,16059
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2003 - 14 B 639/03 (https://dejure.org/2003,16059)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2003 - 14 B 639/03 (https://dejure.org/2003,16059)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2003 - 14 B 639/03 (https://dejure.org/2003,16059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einreichung der Beschwerdebegründung bei falschem Gericht im Verwaltungsverfahren; Gesteigerte prozessuale Fürsorgepflicht; Fehler der Geschäftsstelle; Erwecken des Eindrucks der Zuständigkeit beim Rechtsmittelführer ; Pflicht zur Weiterleitung vorab per Telefax

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 688
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2003 - 14 B 639/03
    - vgl. Beschluss vom 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 323 = FamRZ 1995, 1559 -.
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2007 - 11 ME 290/07

    Weiterleitung eines an ein unzuständiges Gericht adressierten fristgebundenen

    Es lässt sich deshalb nicht feststellen, dass eine Weiterleitung von Schriftsätzen per Fax dem normalen Geschäftsgang zuzurechnen ist (offen gelassen vom OVG NRW, Beschl. v. 15.4. 2003 - 14 B 639/03 -, veröff. in juris).

    Eine nachwirkende Fürsorgepflicht, die gesteigerte Maßnahmen verlangt, kann allerdings bestehen, wenn das Verwaltungsgericht selbst dazu beigetragen hat, dass es zu einer Fehladressierung gekommen ist (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: OVG NRW, Beschl. v. 15.4. 2003 - 14 B 639/03 -, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2003 - 14 A 624/01

    Umfang und Grenzen des Risikobereichs des Prüflings; Frage der

    vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 6 B 9.93 -, in: Buchholz 421, Prüfungswesen, Nr. 316; Beschlüsse des Senats vom 18. April 2002 - 14 A 308/02 - und vom 11. Juni 2003 - 14 B 639/03 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - 14 A 3101/03

    Zur Prüfungsunfähigkeit im medizinischen Sinne führende Belastungsreaktion als

    An eine derartige amtsärztliche Stellungnahme ist die Beklagte grundsätzlich gebunden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.6.1993 - 6 B 9.93 -, Buchholz 421, Prüfungswesen, Nr. 316; OVG NRW, Beschlüsse vom 18.4.2002 - 14 B 308/02 - und vom 11.6.2003 - 14 B 639/03 -, wenn sie nicht auf der Ergänzung eines inhaltsarmen amtsärztlichen Attestes besteht.
  • VG Berlin, 06.11.2020 - 38 K 439.20
    Zum einen hat diese nicht etwa durch ihr eigenes Verhalten dazu beigetragen, dass die fristwahrende Anzeige bei ihr anstatt im Rahmen eines Visumsantrages bei der zuständigen Auslandsvertretung der Beklagten eingereicht wurde (siehe zur Weiterleitungsverpflichtung im Einzelfall etwa OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2003 - 14 B 639/03 -, juris).
  • OVG Saarland, 24.04.2018 - 1 B 134/18

    Eingang der Beschwerdebegründung bei dem Verwaltungsgericht; Wiedereinsetzung in

    Freilich ist das Verwaltungsgericht verpflichtet, versehentlich an es adressierte Schriftsätze im ordnungsgemäßen Geschäftsgang an das zuständige Gericht - hier das Oberverwaltungsgericht - weiterzuleiten und rechtfertigt eine zögerliche Sachbehandlung durch das Verwaltungsgericht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 VwGO).(vgl. Beschluss des Senats vom 28.4.2010 - 1 A 12/10 -, juris, Rn. 2 f. (zur Parallelproblematik bei der Zulassungsbegründung); ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.4.2003 - 14 B 639/03 -, juris, Ls. 1 (zur Weiterleitung per Fax); vgl. allgemein auch BVerfG, Beschluss vom 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 -, juris, Ls. 1) Ob der Umstand, dass ein Mittwochnachmittags (am 18.4.2018) bei dem Verwaltungsgericht per Fax eingereichter Schriftsatz zur Beschwerdebegründung erst am darauffolgenden Montag (23.4.2018) das Oberverwaltungsgericht erreicht, noch einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht oder bereits eine zögerliche Sachbehandlung durch das Verwaltungsgericht darstellt, mag hier indes dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 4 B 812/18

    Wahrung der Frist zur Begründung der Beschwerde

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15.04.2003 - 14 B 639/03 -, NVwZ-RR 2003, 688 = juris, Rn. 8, und vom 10.2.2012 - 15 B 58/12 -, juris, Rn. 2; Hamb. OVG, Beschluss vom 22.8.2018 - 4 Bs 93/18 -, juris, Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 22.5.2017 - 3 B 60/17 -, …
  • VGH Bayern, 16.11.2021 - 23 CS 21.2571

    Wahrung der Beschwerdebegründungsfrist

    Dass das Verwaltungsgericht aufgrund einer "gesteigerten Fürsorgepflicht" ausnahmsweise zu besonderen Eilmaßnahmen verpflichtet gewesen wäre, etwa, weil es durch eine verfahrensordnungswidrige Fehlinformation selbst zur Fehladressierung der Begründungsschrift beigetragen hätte oder ihm sonst eine - die Antragstellerin insoweit "exkulpierende" - Mitverantwortung für die Fristversäumnis anzulasten wäre (vgl. dazu z.B. OVG NRW, B.v. 15.4.2003 - 14 B 639/03 - juris Rn. 22 ff., m.w.N.; NdsOVG, B.v. 9.8.2007 - 11 ME 290/07 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 4.2.2009 - 2 M 2/09 - juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, B.v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - NJW 1995, 3173; Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, 41. EL Juli 2021, § 146 Rn. 13b; Guckelberger a.a.O. § 146 VwGO Rn. 61, m.w.N.), wurde weder vorgetragen und ist auch nicht ersichtlich.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2009 - 2 M 2/09

    Wiedereinsetzung bei Einreichung der Beschwerdebegründung bei unzuständigem

    Zwar sind Ausnahmen vorstellbar, die eine Pflicht zur Weiterleitung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax begründen können, etwa wenn das Verwaltungsgericht selbst durch eine verfahrensordnungswidrige Information im Bestätigungsschreiben für den Rechtsmitteleingang dazu beigetragen hat, dass es zu einer Fehladressierung gekommen ist (vgl. hierzu OVG NW, Beschl. v. 15.04.2003 - 14 B 639/03 -, NVwZ-RR 2003, 688).
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